FAQ – Glosar

Im Schulalltag begegnen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern zahlreiche Fachbegriffe. Wir möchten Ihnen hier Erklärungen der wichtigsten Abkürzungen, Begrifflichkeiten und Akteure bereitstellen. Falls Sie hier nicht fündig werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir werden diese Seite durch Ihre Fragen erweitern.

eFöB

Ergänzende Förderung und Betreuung
Alle Berliner Grundschulen sowie Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt bieten eine Ganztagsbeschulung an. Schulkinder können damit von der ersten bis zur sechsten Klasse verschiedene Angebote der Betreuung nutzen. Die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB), früher als Hortbetreuung bezeichnet, ist im Grundschulalter vor der Unterrichtszeit ab 06.00 Uhr bzw. nach dem Unterricht bis 18.00 Uhr möglich.

Die ergänzende Förderung und Betreuung bietet Schülerinnen und Schülern ein verlässliches Lern- und Lebensumfeld.

OGb

Offener Ganztagesbereich
Auch als Hort bekannt.
Familien, die den OGb nutzen möchten, stellen beim Schulamt einen Antrag auf ergänzende Betreuung im OGb ihrer Schule (siehe eFöB). Mit dem darauf erteilten Bescheid des Schulamts schließen die Eltern mit uns einen Vertrag. Sie wählen zwischen verschiedenen Betreuungszeiten (Modulen). Zur Auswahl stehen die Zeiten zwischen 6.00 und 7.30 Uhr, 13.30 und 16.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr (natürlich auch in Kombination miteinander).

VHg

Verlässliche Halbtagsbetreuung
Familien, die keinen Platz im offenen Ganztagsbereich benötigen, aber sicherstellen möchten, dass ihre Kinder von 7:30 Uhr bis 13:50 Uhr verlässlich in der Schule betreut werden, nutzen den VHg-Bereich. Dazu wird kein Vertrag abgeschlossen, aber die Kinder müssen verbindlich von den Eltern angemeldet werden. Bei uns wird die VHg überwiegend von Kindern des ersten bis vierten Jahrgangs genutzt.

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