Schulschließung

Von: Website der Paul-Lincke-Grundschule

Liebe Freunde der Paul-Lincke-Grundschule,

alle Schulen und Kitas sind bis zum Ende der Osterferien (17. April 2020) geschlossen.Die Schülerinnen und Schüler haben ihr Arbeitsmaterial mitgenommen und müssen nun so gut es geht zu Hause lernen. Bitte stellen Sie sicher, dass entweder die Elternvertretung und/oder die Klassenlehrer*innen Ihre E-Mai-Adresse haben.
Falls Sie bisher keine E-Mails erhalten haben, melden Sie sich bitte telefonisch (bitte auf den AB sprechen, wir melden uns zeitnah) oder per E-Mail bei der Schulleitung (030 42850876 oder paul-lincke-grundschule@gmx.de).
Für den Fall, dass Sie eine Notbetreuung benötigen, melden Sie dies bitte mindestens 3 Tage vorher an. Sie benötigen dazu die ausgefüllte Selbsterklärung UND die ausgefüllte Notbetreuungsübersicht der Paul-Lincke-Grundschule. Auch in den Ferien (06. April bis 17. April) wird es nur eine Notbetreuung geben.
Notbetreuung ab 17. März
Notbetreuung ab 30.März
Selbsterklärung als Download
Nachfolgend finden Sie Informationen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles

Bleiben Sie gesund!

Wer hat Anspruch auf Kita- und Schul-Notbetreuung?

Der Senat hat die Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung festgelegt. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen möchten, wenden sich direkt an ihre Schul- oder Kitaleitung.

Für die Notbetreuung in Kitas und Schulen müssen Eltern/Sorgeberechtigte eine Selbsterklärung abgeben. In dieser bestätigen sie, dass sie

a) einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie
b) keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind einrichten können.

Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal
  • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
    • Präzisierung der Notdienste: Eingliederungs-, Wohnungsnotfall- und Jugendhilfe, betriebsnotwendiges Personal in der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe ( insbesondere Notdienstsysteme Kinderschutz, stationäre und teilstationäre Einrichtungen , Kita, Vormünder, ambulante Hilfe zur Erziehung
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
  • Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)
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